Wohnung verwüstet: Sanierungskosten steuerlich absetzbar
Nach aktuellen Informationen des Infodienstes Recht und Steuern der LBS können Hauseigentümer Renovierungskosten sofort und in vollem Umfang als Werbekosten steuerlich geltend machen, wenn die betreffende Wohnung nach Mieterauszug grundlegend saniert werden muss. So lautet die Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf (AZ 11 K 4274/13 E).
Im vorliegenden Fall hatten Mieter ihre Wohnung mit zerschlagenen Fliesen und Fensterscheiben und Schimmelpilzbefall hinterlassen. Die Investition von insgesamt 20.000 Euro für die Instandsetzung des Objekts setzte der Eigentümer in seiner Steuererklärung als Werbekosten bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung an. Das Finanzamt akzeptierte dies nicht und argumentierte, dass die Renovierung mehr als 15 Prozent der Gebäudeanschaffungskosten übersteige und man von anschaffungsnahen Herstellungskosten ausgehen müsse. Diese hätte nur über einen längeren Zeitraum hinweg abgeschrieben werden können.
Das Finanzgericht entschied jedoch nun aktuell zugunsten des Vermieters. Die Überschreitung der 15-Prozent-Grenze sei zwar anzuerkennen, jedoch sollen Eigentümer die durch Mieter verursachte Schäden sofort und vollständig absetzen können.
© Fotolia.de / mitifoto |