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Wohnen im Eigentum: Bearbeitungsgebühr für Immobilienkredit zurückfordern

Immobilienkauf

Nach der jüngsten Entscheidung des Bundesgerichtshofes, dass Bankkunden Bearbeitungsgebühren für Kredite, die ab 2004 aufgenommen wurden, noch bis zum 31. Dezember 2014 zurückgefordert werden können, weist der Verbraucherschutzverein wohnen im eigentum e.V. darauf hin, dass dieses Urteil auch für Kredite gilt, die zur Finanzierung einer Immobilie aufgenommen wurden.

Von den Kredit-Bearbeitungsgebühren, die den Aufwand der Kreditinstitute für Beratung, Bonitätsprüfung etc. decken sollen, sind laut wohnen im eigentum e.V. auch einige Immobilienkredite betroffen, bei denen es teilweise um erhebliche Beträge gehen kann.

Der Verbraucherschutzverein empfiehlt, jetzt zu prüfen, ob Kreditverträge für die Immobilienfinanzierung Bearbeitungsgebühren enthalten und sich im Zweifelsfall rechtlichen Rat einzuholen.

Quelle: wohnen im eigentum die wohneigentümer e.V.