Wohin steuerlich mit den Renovierungskosten, wenn Mieter Chaos hinterlässt?
Zerbrochene Scheiben, zerschlagene Bodenfliesen, feuchte und schimmlige Wände – eine Vermieterin hatte mit dem Kauf ihrer vermieteten Wohnung kein Glück, denn als die Mieterin auszog, hinterließ sie ein Chaos. Die 20.000 Euro, welche die Vermieterin für die Beseitigung der Schäden zahlte, machte sie steuerlich geltend.
Das Finanzamt erkannte die Kosten aber nur als anschaffungsnahe Herstellungskosten an und stufte sie so als Teil vom Kaufpreis ein. Entsprechend hätte die Vermieterin die 20.000 Euro über fünf Jahre zusammen mit dem Kaufpreis abschreiben sollen – und jährlich nur 400 Euro absetzen können.
Die Kosten zur Beseitigung von Schäden sind laut Finanzgericht Düsseldorf jedoch keine anschaffungsnahen Herstellungskosten (AZ: 11 K 4274/13) und die Klägerin bekam Recht. Die Schäden seien erst eingetreten, nachdem die Immobilie bereits Eigentum der neuen Käuferin war und könnten somit sofort abgesetzt werden.
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