Was sind Straßenausbaubeiträge und wie werden sie berechnet?
Parkstreifen, Straßenbeleuchtung, neuer Gehweg – für diese und verschiedene andere Maßnahmen kann die Kommune Straßenausbaubeiträge erheben. Auch die komplette oder teilweise Erneuerung einer Straße oder der Umbau bzw. die Verbesserung durch beispielsweise die Vergrößerung des Durchmessers der Straßenkanäle oder des Regenwasserablaufes fallen darunter.
Grundsätzlich muss sich dabei für die Anlieger ein objektiver Vorteil ergeben, indem zum Beispiel ein neuer Gehweg die Sicherheit der Fußgänger erhöht oder ein neuer Belag für die Fahrbahn die Pkw-Fahrgeräusche reduziert.
Damit die Kommune Straßenausbaubeiträge erheben kann, muss es sich um eine öffentliche Straße handeln. Dazu gehören neben der Fahrbahn auch Geh-, Rad- und Fußwege, Straßenbeleuchtung usw. Zudem muss die Straße im Eigentum der Gemeinde und der Öffentlichkeit gewidmet sein und die Bauarbeiten einer Erneuerung, einem Umbau oder einer Verbesserung dienen.
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