Schärfere energetische Anforderungen an Neubauten ab 2016
Die Anforderungen der zum 1. Mai 2014 in Kraft getretenen EnEV 2014 haben sich inzwischen herumgesprochen. Seit dem 1. Januar 2016 gelten nun jedoch auch strengere energetische Anforderungen für den Neubau.
Unter anderem wurde der Höchstwert für den Jahres-Primärenergiebedarf von Gebäuden um 25 Prozent gesenkt, der Höchstwert bei der Wärmedämmung der Gebäudehülle wurde um etwa 20 Prozent heruntergesetzt.
Unterliegt das Bauvorhaben den alten oder den neuen, verschärften Werten? Die Antwort hängt maßgeblich vom Zeitpunkt der Bauantragsstellung ab bzw. wann die Bauanzeige erstattet wurde. Ist das bis zum 31. Dezember 2015 geschehen, kommen die alten Werte zum Tragen, bei allen späteren Anträgen bzw. Anzeigen gelten verbindlich die neuen Vorgaben.
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