Nächste Mietrechtsänderung bereits geplant
Eben führen die ersten Bundesländer die neue Mietpreisbremse ein, da plant das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz schon die nächste Änderung des Mietrechts, mit der das Vorgehen beim Erstellen eines Mietspiegels reformiert werden soll.
Der Mieterbund fordert von der Politik klare Regeln für die Erstellung von Mietspiegeln. Damit nicht nur die teuren, häufig überzogenen Vertragsvereinbarungen der letzten vier Jahre ins Gewicht fallen, sollen zum Beispiel die Vertragsabschlüsse der vergangenen zehn Jahre im Mietspiegel berücksichtigt werden und dessen Einführung in allen großen Städten obligatorisch sein.
Auch ein neuer Modernisierungsparagraph soll ins Gesetz aufgenommen werden, so dass auch die Anpassung von Wohnraum auf die besonderen Bedürfnisse älterer oder behinderter Menschen als Modernisierung gilt. Vermieter, die Wohnraum alters- oder behindertengerecht umbauen, sollen dann eine Modernisierungsmieterhöhung durchführen und sich so einen Teil der ihnen dafür entstandenen Aufwendungen vom Mieter zurückholen dürfen.
Die Liste der Forderungen ist noch um einiges länger und es bleibt abzuwarten, was später tatsächlich im Gesetz verankert wird.
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