Mindestlohngesetz hat für 50 Prozent der Immobilienverwaltungen personelle Folgen
Das Mindestlohngesetz (MiLoG) hat auf rund 70 Prozent der Beschäftigten in Wohnungseigentümergemeinschaften und Immobilienverwaltungen Auswirkungen. Dies geht aus einer Umfrage des Dachverbandes Deutscher Immobilienverwalter e.V. (DDIV) hervor. Ihr zufolge reagierte schon die Hälfte der Unternehmen mit personellen Veränderungen auf das MiLoG – neun Prozent davon mit Kündigungen.
Seit dem 1. Januar 2015 gilt für Immobilienverwalter die Auszeichnungspflicht (§ 17 MiLoG). Dementsprechend haben geringfügig Beschäftigte, Minijobber sowie Beschäftigte unter anderem aus dem Bau-, Gaststätten- und Gebäudereinigungsgewerbe die Pflicht, ihre wöchentliche Arbeitszeit zu protokollieren und dem Arbeitgeber binnen sieben Tagen zur Prüfung und Dokumentation einzureichen.
So sind beispielsweise auch Hausmeister, Gärtner, Reinigungs- und Verwaltungskräfte von Wohnungseigentümergemeinschaften und Hausverwaltungen zum Nachweis der wöchentlichen Arbeitszeit verpflichtet.
Laut DDIV kostet es die befragten Verwalter einmalig 25 Stunden im Durchschnitt mehr, Arbeitszeiten, Verträge und Stundenlöhne zu prüfen und anzupassen. Auch die wöchentliche Arbeitszeitdokumentation führt zu diesem Mehraufwand. Hinzu kommen jeden Monat weitere vier Stunden Aufwand, um die Arbeitszeitnachweise abzufragen, daran zu erinnern und sie zu prüfen.
Der DDIV-Umfrage zufolge gab jedes dritte Unternehmen gestiegene Lohnkosten an. Die durchschnittlich 9,1 Prozent höheren Kosten gaben 26 Prozent der Verwalter direkt an die WEG weiter. Außerdem erhöhte jede fünfte Immobilienverwaltung die Grundvergütung und jede siebte die Stundensätze.
50 Prozent der Unternehmen nahmen seit der Einführung des MiLoG personelle Veränderungen vor, wobei mit 29 Prozent am häufigsten Arbeiten an Fremdunternehmen ausgelagert wurden. Die Stundenzahl der Beschäftigten reduzierte jedes achte Unternehmen und bei neun Prozent hatte das MiLoG Kündigungen zur Folge.
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