Mietvertrag: Keine Wohnungsgeberbestätigung mehr bei Auszug
Bereits ein Jahr nach Inkrafttreten des neugeregelten Meldegesetzes wurde im November 2016 wiederum eine Gesetzesänderung beschlossen.
Um Scheinanmeldungen beim Einwohnermeldeamt zu vermeiden, sollten Vermieter ursprünglich ihren Mietern sowohl den Einzug als auch den Auszug bestätigen. Bei An- und Abmeldung beim Einwohnermeldeamt musste diese Wohnungsgeberbestätigung im vergangenen Jahr vorgelegt werden. Seit dem 1.11.2016 entfällt jedoch die Pflicht für Vermieter, die Bestätigung auch bei Auszug auszustellen. Der Verwaltungsaufwand wurde schnell als zu hoch eingeschätzt und die Vorgabe dementsprechend geändert.
Darüber hinaus enthält das geänderte Gesetz einige Klarstellungen. Unter anderem: Bislang ging nicht eindeutig hervor, ob die Bestätigung elektronisch abgegeben werden kann. Nun wurde beschlossen, dass Mietern nur schriftliche Bestätigungen zugestellt werden dürfen, Meldebehörden können diese dagegen auch auf elektronischem Wege erhalten.
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