IVD fordert Neuregelung für Kredite
Bei der Umsetzung der EU-Wohnimmobilienkreditrichtlinie fordert der Immobilienverband Deutschland (IVD) die Politik auf nachzubessern. Denn die neu geschaffene Formulierung enthält laut den Branchenexperten eine erhebliche Altersdiskriminierung, bei der Menschen über 60 Jahren nicht mehr kreditwürdig sind.
Die neue Regelung schreibt vor, dass der Darlehensnehmer den Kredit vertragsgemäß erfüllen muss. Kreditinstitute interpretieren diese Vorgabe so, dass die Laufzeit des Darlehens nicht länger sein darf als die statistische Lebenserwartung des Darlehensnehmers. Dabei sind die Vorschriften der EU weit weniger streng, so der IVD. Der Gesetzgeber sollte sich daher an der Originalformulierung orientieren.
Auch Paare mit Kinderwunsch werden laut IVD bei der Kreditvergabe benachteiligt, da beide Einkommen auf die letzten 30 Jahre überprüft werden. Bleibt jedoch ein Elternteil nach der Geburt eines Kindes zu Hause, kann das Paar den Kredit mit nur einem Einkommen möglicherweise nicht mehr bezahle