Impressum & AGB & Widerrufbelehrung
„Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH
Schenkstraße 43
D – 91052 Erlangen
Telefon 09131-1231375
Mobil +49 174 9111897
Inhaberfirma: Cäcilia Page
Vertretungsberechtigter: Cäcilia Page
Zuständige Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Erlangen
Finanzamt: Erlangen
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer: DE261244140
Steuernummer: 216/129/10550
Registergericht: Amtsgericht Fürth
Registernummer: HRB 13445
Widerrufsbelehrung zum Download (PDF)
Gewerbeinhalt/Erlaubnisinhalt:
Es wird ausgeübt:
Makler-Tätigkeiten gemäß § 34c GewO wurde vom Kreis Kleve erteilt:
Der Landrat am 17.11.2008
- Erlaubnis zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, Grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen
- den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapital-Anlagegesellschaft, den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen ein Kapitalgesellschaft oder Kommandit-Gesellschaft
- Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene/fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte
Weiterhin:
- Verwaltung von Grundbesitz und Grundstückseigentum, Beteiligungen, Vermittlung von Versicherungen, in- und ausländische Investmentfonds
Rechtliche Hinweise:
Inhalt der Internetpräsenz:
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Alle Angebote sind frei bleibend und unverbindlich.
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Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
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Rechtswirksamkeit:
Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig ab Ausgabe 01/2023)
Der Erfüllung unseres Qualifizierten Makler-Alleinverkaufsmandats widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber.
Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes.
Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis oder/und die Vermittlung von Verträgen gerichtet.
Unsere Maklerprovision ist verdient durch unseren Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit,
wenn ein Vertrag zustande kommt. Wenn wir zusätzlich den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern
„Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung
und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Vereinfachung des Geschäftsablaufes. Wir sind jederzeit gerne bereit jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen unserer Geschäftsbedingungen zu erteilen.
§1
An Maklerprovision sind zu zahlen:
An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen, berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen:
Der Verkäufer und der Käufer zahlen im Erfolg an die Firma Ihre Immobilienmaklerin Cäcilia Page GmbH je die Hälfte 50/50 und nie mehr als eine Gesamtprovision in Höhe von 7,14% incl. 19% MwSt. sofern nicht im Maklervertrag eine andere Vereinbarung getroffen worden ist oder der im Exposé einer anderen Provision angeben ist.
Bei Projekten/Werklieferungsverträgen/Gut-Generalübernehmerverträgen o.ä. von jeder Vertragsseite 3,57% incl. 19% MwSt. Erbbaurechte vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet: von Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 3,57% incl. 19% MwSt. Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes, vom Berechtigten je 3,57% incl. 19% MwSt. .
Bieterverfahren
Die Maklerprovision wird beim Bieterverfahren üblicherweise vom Käufer übernommen.
Der Verkäufer und Käufer zahlen im Erfolg an die Firma Ihre Immobilienmaklerin Cäcilia Page GmbH jeder die Hälfte 50/50 und nie mehr als 7,14% inkl. 19% MwSt.
Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag, zahlbar vom Käufer, fällig am Tage der notariellen Beurkundung, nach Rechnungslegung innerhalb 8 Tagen.
§2
Bei Vermietung und Verpachtungen, zahlbar vom Mieter/Pächter:
Bei privaten Mietverträgen, unabhängig von evtl. vereinbarter geringerer Vertragsdauer als 5 Jahren und bis 5 Jahren, beträgt die Maklerprovision 2,38 Nettokaltmonatsmieten incl. 19% MwSt.
Bei gewerblichen Mietverträgen beträgt die Maklerprovision 3,57 Nettokaltmonatsmieten incl. 19% MwSt.
Bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 4,76 Nettokaltmieten incl. 19% MwSt. Dem Mieter eingeräumte Option(en) auf Verlängerung des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt: 4,76 Nettokaltmieten der Mietsumme von Vertrags- und Optionszeitrum, incl. 19%. MwSt. Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten Geld werten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
§3
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. auf Grund unseres Nachweises ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt,
sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht. Sofern aufgrund unseres Nachweises- und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlung aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen.
Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
§4
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu sein.
§5
Jedes Qualifizierter Makler-Alleinverkaufsmandat ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt; diese beträgt längstens 1 Jahr.
Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt 1 Monat, andernfalls der Qualifizierte Makleralleinauftrag sich um 1 weiteren Monat verlängert. Die Kündigung hat schriftlich mittels Einschreiben/Rückschein zu erfolgen.
§6
Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei bekannt zu geben.
§7
Wir haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Wir haben Anspruch auf Erteilung einer Vertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden.
§8
Sollte ein erteiltes Qualifizierter Makler-Alleinverkaufsmandat gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet,
uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.
§9
Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn an Stelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt,
das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechts.
§10
Vertragswidriges Verhalten unseres Auftragsgebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen.
Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
§11
Unsere Angebote erfolgen gemäß der vom Auftraggeber erteilten Auskünfte;
- sie sind frei bleibend und unverbindlich, Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten
- Schadenersatzansprüche sind uns gegenüber mit Ausnahme von vorsätzlichem und grob fahrlässigem Verhalten ausgeschlossen.
§12
Geldwäsche:
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Ihre Immobilienmaklerin Cäcilia Page GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht.
Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.
Objektdaten und Angaben:
Alle Angaben stammen vom Eigentümer/Vermieter oder von sonstigen Dritten und verstehen sich ohne Gewähr. Wir machen darauf aufmerksam, dass sämtliche Objektdaten und Angaben auf den Informationen des Eigentümers/Vermieters oder von sonstigen Dritten beruhen und von uns daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Angaben übernommen wird.
§13
Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam.
Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.