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BGH macht Nachbar für Abriss-Schäden an Grenzwand haftbar

Nachbarschaftsfragen

Der Eigentümer eines Grundstückes hatte von den Eigentümern des Nachbargrundstückes Schadenersatz verlangt, weil ihm vom Abriss der Nachbarn Schäden an einer Grenzwand entstanden waren.

Auf dem Grundstück des Klägers stand ein Gebäude, dessen Außenwand entlang der Grundstücksgrenze verlief, ohne diese jedoch zu überschreiten. Daran schloss sich auf dem Nachbargrundstück ein Anbau ohne eigene Grenzwand an. Die Nachbarn ließen den Anbau abreißen, entfernten jedoch die Bodenplatte nicht. Die Grenzwand des Klägers wies anschließend Putz- und Mauerschäden sowie Feuchtigkeitsschäden im Keller auf.

Der BGH entschied, dass die Nachbarn für die Schäden aufkommen müssen, da diese fremdes Eigentum beeinträchtigt hätten (AZ V ZR 55/15). Zwar wurden die Schäden unmittelbar vom Abrissunternehmen herbeigeführt, da sie jedoch wegen der baulichen Verbindung unvermeidlich gewesen seien, trage das Abrissunternehmen keine Schuld.