Berufszulassung für WEG-Verwalter kommt
Bis heute müssen gewerblich tätige WEG-Verwalter weder eine bestimmte Ausbildung noch eine Pflichtversicherung vorweisen, eine Gewerbeanmeldung reicht aus. Das soll sich künftig ändern und das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) hat nun einen Referentenentwurf zum Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler vorgelegt.
Der Entwurf sieht vor, dass künftig § 34 c der Gewerbeordnung die Zugangsvoraussetzungen für gewerbliche WEG-Verwalter regelt. Sie müssen dann Sachkunde, ihre Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse und eine Vermögensschadenshaftpflichtversicherung nachweisen, um eine Gewerbeerlaubnis zu erhalten. Der Sachkundenachweis kann durch eine IHK-Prüfung oder eine entsprechende Ausbildung erzielt werden. Die Einzelheiten werden in der Makler- und Bauträgerverordnung festgelegt. Verwalter, die seit mindestens sechs Jahren ununterbrochen selbständig tätig sind, sollen keinen Sachkundenachweis erbringen müssen.
Um dem Verbraucherschutz gerecht zu werden, fordert Wohnen im Eigentum e.V. jedoch für Verwalter, die schon länger tätig sind, eine fünfjährige Übergangsregelung. Sie sollen zwar keine mehrjährige Ausbildung mehr absolvieren, jedoch innerhalb dieser fünf Jahre die Prüfungen ablegen und bestehen müssen, um nachzuweisen, dass sie ihr Fach beherrschen.
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