Bei denkmalgeschützten Immobilien Steuern durch Abschreibung sparen
Wer sich schon einmal mit dem Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie beschäftigt hat weiß, sie sind schön aber teuer. Denn zum Kaufpreis kommen in der Regel noch hohe Kosten für die Renovierung und Sanierung hinzu. Mit den nachfolgenden Tipps lassen sich diese Kosten bei der Steuer zu einem nicht unerheblichen Teil kompensieren.
Möglich ist das durch die richtige Abschreibung. Damit können die Kauf- und Sanierungskosten über mehrere Jahre hinweg verteilt beim Finanzamt geltend gemacht werden. Abhängig vom persönlichen Steuersatz sind bis zu 42 Prozent drin.
Regulär ist eine Immobilie über 50 Jahre abzuschreiben, wobei der Kaufpreis anteilig, ohne Grundstück über einen Zeitraum von 50 Jahren verteilt wird. Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung werden jährlich um ein Fünfzigstel (2 Prozent) gemindert.
Denkmalgeschützte Immobilien hingegen, die vor 1925 gebaut wurden, dürfen über 40 Jahre mit jährlich 2,5 Prozent abgeschrieben werden – allerdings nur, wenn sie vermietet oder verpachtet sind. Wer eine denkmalgeschützte Immobilie selbst nutzt, darf den Kaufpreis nicht abschreiben.
Eigentümer einer unter Denkmalschutz stehenden Immobilie erhalten auch finanzielle Erleichterungen, wenn sie diese sanieren und nutzbar machen. Ist sie vermietet, können in den ersten acht Jahren 9 Prozent der Sanierungskosten abgeschrieben werden, in den darauffolgenden vier Jahren dann noch 7 Prozent. Selbstnutzer, die ihre denkmalgeschützte Immobilie modernisieren, dürfen über zehn Jahre jeweils 9 Prozent der Sanierungskosten abschreiben.
© Fotolia.de / mitifoto |