Ab 2015 neue Wasserzähler rechtzeitig melden
Ab 1. Januar 2015 treten neue gesetzliche Regelungen zum Mess- und Eichwesen in Kraft, die unter anderem fordern, dass neue Wasser- und Wärmezähler dem Eichamt gemeldet werden müssen, sonst droht ein Bußgeld von bis zu 20.000 Euro.
Wie der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) mitteilt, müssen ab dann alle neuen und erneuerten Zähler für kaltes und warmes Wasser sowie Wärme binnen sechs Wochen nach ihrer Inbetriebnahme dem zuständigen Eichamt gemeldet werden.
Für die Meldung verantwortlich ist die Person, welche die Funktionsherrschaft über das Messgerät hat und somit über die rechtliche und tatsächliche Funktionskontrolle verfügt. In der Regel handelt es sich dabei um den Eigentümer, bei Wohnungseigentümergemeinschaften zählt die Gemeinschaft als Verwender, sofern die Geräte dem Gemeinschaftseigentum zugeordnet werden. Wurden Geräte von einem Messdienstleister angemietet oder können nur von diesem abgelesen werden, ist der Dienstleister für die Meldung der neuen Geräte verantwortlich.
Nicht jedes einzelne installierte Gerät muss gemeldet werden, sondern lediglich die verwendete Geräteart und das auch nur einmalig nach der ersten Inbetriebnahme. Bei einer Ab- oder Ummeldung ist keine weitere Anzeige erforderlich.
Neue Zähler können ab 1. Januar unter www.eichamt.de elektronisch übermittelt werden und müssen die Messgeräteart, die Adresse des Verwenders sowie detaillierte Angaben zum Gerät wie Hersteller, Typ und Kennzeichnungsjahr enthalten.
Haus- und Immobilienverwalter sind angewiesen, Eigentümer und Wohnungseigentümergemeinschaften über die neue Anzeigepflicht zu unterrichten, sonst haften sie unter Umständen wegen schuldhafter Pflichtverletzung.
Quelle: Dachverband Deutscher Immobilienverwalter e.V.
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