Impressum & AGB & Widerrufbelehrung

„Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH
Schenkstraße 43
D – 91052 Erlangen
Telefon 09131-1231375
Mobil +49 174 9111897

 

Inhaberfirma: Cäcilia Page
Vertretungsberechtigter: Cäcilia Page
Zuständige Aufsichtsbehörde: Ordnungsamt Erlangen
Finanzamt: Erlangen
Umsatzsteuer-Identifikations-Nummer: DE261244140
Steuernummer: 216/129/10550
Registergericht: Amtsgericht Fürth
Registernummer: HRB 13445

Widerrufsbelehrung zum Download (PDF) pdf[1]

Gewerbeinhalt/Erlaubnisinhalt:

Es wird ausgeübt:
Makler-Tätigkeiten gemäß § 34c GewO wurde vom Kreis Kleve erteilt:

Der Landrat am 17.11.2008

  • Erlaubnis zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke, Grundstücksgleiche Rechte, Wohnräume, gewerbliche Räume, Darlehen
  • den Erwerb von Anteilscheinen einer Kapital-Anlagegesellschaft, den Erwerb von sonstigen öffentlich angebotenen Vermögensanlagen, die für gemeinsame Rechnung der Anleger verwaltet werden, den Erwerb von öffentlich angebotenen Anteilen an einer Kapitalgesellschaft oder Kommanditgesellschaft und von verbrieften Forderungen gegen ein Kapitalgesellschaft oder Kommandit-Gesellschaft
  • Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene/fremde Rechnung vorzubereiten oder durchzuführen unter Verwendung von Vermögenswerten von Erwerbern, Mietern, Pächtern, sonstigen Nutzungsberechtigten, von Bewerbern um Erwerbs- oder Nutzungsrechte

Weiterhin:

  • Verwaltung von Grundbesitz und Grundstückseigentum, Beteiligungen, Vermittlung von Versicherungen, in- und ausländische Investmentfonds

 

Rechtliche Hinweise:

 

Inhalt der Internetpräsenz:

„Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH, übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen.

Haftungsansprüche gegen „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH, welche sich auf Schäden materieller oder ideeller Art beziehen, die durch die Nutzung oder Nicht-Nutzung der dargebotenen Informationen bzw. durch die Nutzung fehlerhafter und unvollständiger Informationen verursacht wurden, sind grundsätzlich ausgeschlossen, sofern von „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH kein nachweislich vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verschulden vorliegt.

Alle Angebote sind frei bleibend und unverbindlich.

„Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH, behält es sich ausdrücklich vor,
Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zu löschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.

 

Hinweis zur Problematik externer Links:

„Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH ist als Inhaltsanbieter für die „eigenen Inhalte“,
die „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH, zur Nutzung bereithält, nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

Für fremde Inhalte (in dieser Internetpräsenz eingefügte Hyperlinks bzw. Querverweise auf Inhalte anderer Anbieter) ist  „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH nur dann verantwortlich,
wenn „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH von ihnen (d.h. auch von einem rechtswidrigen bzw. strafbaren Inhalt) positive Kenntnis hat und es „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH technisch möglich und zumutbar ist, deren Nutzung zu verhindern.

Hyperlinks sind naturgemäß dynamische Verweise, deren fremder Inhalt bei erstmaliger Verwendung dahingehend überprüft wurde, ob durch sie eine mögliche zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit ausgelöst werden könnte.

„Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH ist aber nicht dazu verpflichtet, die Inhalte,
auf die „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH innerhalb dieser Seiten verweist,
ständig auf Veränderungen zu überprüfen, die eine Verantwortlichkeit neu begründen könnten.
Erst wenn „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH feststellen sollte oder von anderen darauf hingewiesen wird, dass ein konkretes Angebot, zu dem „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH einen Link bereitgestellt hat, eine zivil- oder strafrechtliche Verantwortlichkeit auslöst,
wird „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH den Verweis auf dieses Angebot aufheben,
soweit „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH dies technisch möglich und zumutbar ist.
Die technische Möglichkeit und Zumutbarkeit wird nicht dadurch beeinflusst, dass auch nach Unterbindung des Zugriffs von dieser Internetpräsenz von anderen Servern aus auf das rechtswidrige oder strafbare Angebot zugegriffen werden kann.


Urheber- und Kennzeichenrecht:

„Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH ist bestrebt, die Urheberrechte der verwendeten Grafiken, Tondokumente, Video-Sequenzen und Texte zu beachten, selbst erstellte Grafiken, Tondokumente, Video-Sequenzen und Texte zu nutzen oder auf Lizenz freie Grafiken, Tondokumente, Video-Sequenzen und Texte zurückzugreifen.

Alle innerhalb des Internet-Angebotes genannten und ggf. durch Dritte geschützten Quellen für die Objekttexte: Wikipedia, Touristikinfo und Eigen-Recherche

Marken- und Warenzeichen unterliegen uneingeschränkt den Bestimmungen des jeweils gültigen Kennzeichenrechts und den Besitzrechten der jeweiligen eingetragenen Eigentümer.

Allein auf Grund der bloßen Nennung ist nicht der Schluss zu ziehen, dass Markenzeichen nicht durch Rechte Dritter geschützt sind!

Das Copyright für veröffentlichte, von „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH selbst erstellte Objekte, bleibt allein bei „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH.

Eine Vervielfältigung oder Verwendung solcher Grafiken, Tondokumenten, Video-Sequenzen
und Texte in anderen elektronischen oder gedruckten Publikationen ist ohne ausdrückliche Zustimmung durch „Ihre Immobilienmaklerin“ Cäcilia Page GmbH nicht gestattet.

 

Rechtswirksamkeit:

Sofern Teile oder einzelne Formulierungen dieses Textes der geltenden Rechtslage nicht, nicht mehr oder nicht vollständig entsprechen sollten, bleiben die übrigen Teile in ihrem Inhalt und ihrer Gültigkeit davon unberührt.

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen
(gültig ab Ausgabe 10/2025)

– Allgemeine Geschäftsbedingungen zwischen Makler und Kunde / Investor.
Der Erfüllung unseres Qualifizierten Makler-Verkaufsmandat widmen wir uns mit Sorgfalt und in unparteilicher Wahrnehmung der Interessen unserer Auftraggeber.
Unsere Tätigkeit erfolgt im Rahmen der §§ 652 ff des BGB, der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätzen und Usancen unter Einhaltung der Standesregeln unseres Berufsstandes.

§ 1 Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Verkäufer als auch für den Käufer tätig werden.

Unsere Tätigkeit ist auf den Nachweis § 29 Maklerrecht oder / und die Vermittlung von Verträgen gerichtet. Unsere Maklerprovision ist verdient durch unseren Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit, wenn ein Vertrag zustande kommt. Wenn wir zusätzlich den rechtsgeschäftlichen Verkehr mit unseren Auftraggebern „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ zugrunde legen, so geschieht dies in Ausfüllung und Ausgestaltung der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und unter strikter Wahrung des gerechten Ausgleichs der gegenseitigen Rechte und Pflichten mit dem Ziel der Vereinfachung des Geschäftsablaufes. Wir sind jederzeit gerne bereit jedem Auftraggeber evtl. gewünschte Erläuterungen unserer Geschäftsbedingungen zu erteilen.

§ 2 Gültigkeit
Mit der Verwendung des vorstehenden Angebotes / Exposé anerkennt der Nutzer die nachstehenden Bedingungen. Als Verwendung des Angebotes / Exposé gilt beispielsweise die Kontaktaufnahme wegen des angebotenen Objektes / Immobilie mit uns oder dem Eigentümer.

§ 3 Informationspflicht
Der Auftraggeber (Eigentümer) wird verpflichtet, vor Abschluss des beabsichtigten Kaufvertrages unter Angabe des Namens und der Anschrift des vorgesehenen Vertragspartners bei dem Makler rückzufragen, ob die Zuführung des vorgesehenen Vertragspartners durch dessen Tätigkeit veranlasst wurde. Der Auftraggeber erteilt hiermit dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in behördliche Akten, insbesondere Bauakten sowie alle Informations- und Einsichtsrechte gegenüber dem WEG- Verwalter, wie sie dem Auftraggeber als Wohnungseigentümer zustehen.

§ 4 Haftungsbegrenzung
Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Kunde durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben verliert. Schmitt Real Estate haftet nicht für die Bonität der vermittelten Vertragspartei.

§ 5 Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

§ 6 Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwiderläuft.
Durch Annahme dieses Angebotes entsteht ein Maklervertrag. Hierfür genügt die Anforderung bzw. die Annahme dieses Exposés mit unseren Angebotsangaben durch den/die Angebotsinteressenten/in.
Sollte dem/der Angebotsinteressenten/in die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt sein, so bitten wir, uns innerhalb von 5 Tagen nach Angebotsdatum unter Angabe des anderen Anbieters schriftlich Mitteilung hiervon zu machen. Andernfalls gilt der Nachweis durch die Firma: Ihre Immobilienmaklerin Cäcilia Page GmbH, Registernummer: HRB 13445 Registergericht Amtsgericht Fürth, Geschäftsführerin/ Inhaberin Cäcilia Page, Schenkstraße 43 in 91052 Erlangen (nachstehend Makler genannt) als anerkannt.

Der Makler genießt gegenüber dem/der Angebotsinteressenten/in Quellenschutz für alle von ihm benannten Firmen, Personen, Auftraggeber, deren Vorkenntnis von dem/der Angebotsinteressenten/in nicht binnen 5 Tagen geltend gemacht werden.
Bei durch den Makler verursachten Vertrags- und Geschäftsabschlüssen besteht für diesen Provisionsanspruch gemäß Ziff. 7. Dies bezieht sich auch auf den Fall, dass zwischen dem von uns nachgewiesenen bzw. benannten und quellengeschützten Firmen- und Personenkreis und dem/der Angebotsinteressenten/in binnen einer Frist von 1 ½ Jahren ab diesbezüglichem Nachweis- bzw. Benennungsdatum andere Geschäfte abgeschlossen werden.
In solchen Fällen hat der Makler unverzüglichen Informationsanspruch durch den/die Angebotsinteressenten/in hinsichtlich des getätigten Geschäftsumfanges.

Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Abschluss des notariellen Kaufvertrages und einer Ausfertigung des Kaufvertrages. Der Makler hat das Recht, im notariellen Kaufvertrag seinen Provisionsanspruch in Form einer Maklerklausel mit beurkunden zu lassen. Die Kosten hierfür trägt der Käufer. Angebotsinteressent/in und Makler stellen ihre Zusammenarbeit in gegenseitig unbeschränkter Übereinstimmung unter die Maxime treuer Partnerschaft und guter kaufmännischer Sitten nach dem Prinzip von Treu und Glauben.

§ 7 Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Absatz 1 und 2 EGBGB.

§ 8 Angebote / Exposé
Unsere Angebote / Exposé erfolgen freibleibend und unverbindlich, d. h. alle Angaben stammen vom Eigentümer / Vermieter oder von sonstigen Dritten und verstehen sich ohne Gewähr. Wir machen darauf aufmerksam, dass sämtliche Objektdaten und Angaben auf den Informationen des Eigentümers / Vermieters oder von sonstigen Dritten beruhen und von uns daher keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Daten und Angaben übernommen wird.

§ 9 Eigentümerangaben
Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objekt / Immobilien Informationen vom Verkäufer bzw. von einem vom Verkäufer beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Kunden, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.

§ 10 Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten
Die objektbezogenen Angaben basieren auf den Informationen des Verkäufers. Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt / Immobilie bereits bekannt, hat er uns dies unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Tagen, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Unterlässt er dies, erkennt er unsere weitere Tätigkeit in dieser Angelegenheit als eine für den Abschlussfall ursächliche Tätigkeit an.

§ 11 Weitergabe Verbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausdrücklich für den Kunden bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich erteilt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt ein Kunde gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Kunde verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

§ 12 An Maklerprovision sind zu zahlen
An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz, Eigentumswohnungen, Gewerbeimmobilien aller Art, Industriebetriebe und Firma berechnet vom vertraglich vereinbarten Gesamtkaufpreis, d.h. von allen dem Verkäufer versprochenen Leistungen: Der Verkäufer und der Käufer zahlen im Erfolg an die Firma Ihre Immobilienmaklerin Cäcilia Page GmbH je die Hälfte 50/50 und nie mehr als eine Gesamtprovision in Höhe von 7,14% incl. 19% MwSt. sofern nicht im Qualifizierten Makler-Verkaufsmandat eine andere Vereinbarung getroffen worden ist oder der im Exposé einer anderen Provision angeben ist. Bei Projekten / Werklieferungsverträgen / Gut-Generalübernehmerverträgen o.ä. von jeder Vertragsseite 3,57% incl. 19% MwSt. Erbbaurechte vom Grundstückswert und etwa bestehenden Aufbauten berechnet: von Erbbaugeber und Erbbaunehmer je 3,57% incl. 19% MwSt. Vorkaufsrecht, berechnet vom Verkehrswert des Objektes / Immobilie, vom Berechtigten je 3,57% incl. 19% MwSt. .

§ 13 Bieterverfahren
Die Maklerprovision wird beim Bieterverfahren üblicherweise vom Käufer übernommen.
Der Verkäufer und Käufer zahlen im Erfolg an die Firma Ihre Immobilienmaklerin Cäcilia Page GmbH jeder die Hälfte 50/50 und nie mehr als 7,14% inkl. 19% MwSt. Die Provision errechnet sich aus dem beurkundeten Kaufpreis, als Rechtsgrundlage gilt allein der notariell abgeschlossene Kaufvertrag, zahlbar vom Käufer, fällig am Tage der notariellen Beurkundung, nach Rechnungslegung innerhalb 8 Tagen.

§ 14
Bei Vermietung und Verpachtungen, zahlbar vom Mieter / Pächter: Bei privaten Mietverträgen, unabhängig von evtl. vereinbarter geringerer Vertragsdauer als 5 Jahren und bis 5 Jahren, beträgt die Maklerprovision 2,38 Nettokaltmonatsmieten incl. 19% MwSt. Bei gewerblichen Mietverträgen beträgt die Maklerprovision 4,76 Nettojahreskaltpacht incl. 19% MwSt.
Bei einer Vertragsdauer von über 5 Jahren berechnet von der jeweils sich ergebenden Vertragssumme, bezogen auf die Laufzeit des vereinbarten Mietvertrages, höchstens jedoch aus der 10-Jahres-Mietsumme 4,76 Nettojahreskaltpacht incl. 19% MwSt. Dem Mieter eingeräumte Option(en) auf Verlängerung des Mietvertrages wird/werden wie Vertragslaufzeiten behandelt: 4,76 Nettojahreskaltpacht der Mietsumme von Vertrags- und Optionszeitraum, incl. 19%. MwSt. Zur Mietsumme gehören auch alle sonstigen vertraglich vereinbarten Geld werten Zuwendungen, mit Ausnahme von Verbrauchs- und Nebenkosten und Mehrwertsteuer.
Die Maklerprovision ist verdient, sobald durch unsere Vermittlung bzw. auf Grund unseres Nachweises § 29 Maklerrecht ein Vertrag zustande gekommen ist. Mitursächlichkeit genügt.
Die Provision ist fällig und zahlbar 8 Tage nach Rechnungserteilung.
Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch Eintritt einer auflösenden Bedingung erlischt oder aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes oder aus sonstigem Grund gegenstandslos oder nicht erfüllt wird. Unser Provisionsanspruch wird nicht dadurch berührt, dass der Abschluss des Vertrages zu einem späteren Termin oder zu anderen Bedingungen erfolgt, sofern der vertraglich vereinbarte wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebotsinhalt abweicht. Sofern aufgrund unseres Nachweises- §29 Maklerrecht und/oder Vermittlungstätigkeit Verhandlungsparteien direkte Verhandlung aufnehmen, ist auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Der Inhalt der Verhandlungen ist uns unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen.
Sollte ein erteiltes Qualifizierten Makler-Verkaufsmandat gegenstandslos geworden sein, so ist der Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich zu verständigen. Sofern er dies unterlässt, haben wir Anspruch auf Ersatz von nachträglichen Auslagen und Zeitaufwendungen.

§ 15 Ersatz- und Folgegeschäfte
Wir haben Anspruch auf Maklerprovision, wenn an Stelle des von uns angebotenen Geschäfts ein Ersatzgeschäft zustande kommt, das in seinem wirtschaftlichen Erfolg an die Stelle des ursprünglich bezweckten Geschäfts tritt, z.B. durch Enteignung, Umlegung, Zwangsversteigerung, Tausch oder Ausübung eines Vorrechts.

Eine Provisionspflicht des Auftraggebers gemäß unseren vereinbarten Provisionssätzen besteht auch bei einem Ersatzgeschäft. Ein solches liegt z. B. vor, wenn der Auftraggeber im Zusammenhang mit der vom Makler entfalteten Tätigkeit von seinem potenziellen und vom Makler nachgewiesenen Hauptvertragspartner eine andere Gelegenheit zum Hauptvertragsabschluss erfährt oder über die nachgewiesene Gelegenheit mit dem Rechtsnachfolger des potenziellen Hauptvertragspartners den Hauptvertrag abschließt oder das nachgewiesene Objekt / Immobilie käuflich erwirbt, anstatt es zu mieten, zu pachten bzw. umgekehrt.
Um die Provisionspflicht bei Ersatzgeschäften auszulösen, ist es nicht erforderlich, dass das provisionspflichtige Geschäft mit dem ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich gleichwertig im Sinne der von der Rechtsprechung zum Begriff der wirtschaftlichen Identität entwickelten Voraussetzungen sein muss.
Provisionspflicht. An Provisionen sind bei Vertragsabschluss die in den jeweiligen Angeboten / Exposé aufgeführten Beträge zu zahlen. Wir haben auch dann Anspruch auf eine Provision, wenn infolge unserer Vermittlung oder aufgrund unseres Nachweises zunächst eine Anmietung oder Pacht des Objektes / Immobilie erfolgt ist und erst zu einem späteren Zeitpunkt der Kauf des Objekts / Immobilie vollzogen wird. Die für die Anmietung oder Kauf gezahlte Provision wird in diesem Fall angerechnet. Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil entgeltlich und uneingeschränkt tätig zu sein.

§ 16
Jedes Qualifizierten Makler-Verkaufsmandat ist nur für eine festzulegende bestimmte Frist erteilt; diese beträgt längstens 1 Jahr. Die Kündigungsfrist für beide Seiten beträgt 1 Monat, so dass sich das Qualifizierten Makler-Verkaufsmandat um 1 weiteren Monat verlängert. Die Kündigung hat schriftlich mittels Einschreiben/Rückschein zu erfolgen.

§ 17 Aufwendungsersatz
Der Kunde/ Investor ist verpflichtet, wenn nicht anders vereinbart, dem Makler die in Erfüllung des Qualifizierten Makler-Verkaufsmandat entstandenen, nachzuweisenden Aufwendungen (z.B. Insertionen, Internetauftritt, Telefonkosten, Portokosten, Objektbesichtigungen und Hotel, Reiskosten) zu erstatten, wenn ein Vertragsabschluss nicht zustande kommt.

Des Weiteren haben Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluss. Der Termin ist uns rechtzeitig mitzuteilen. Bei Vertragsabschluss hat der Auftraggeber uns auf Verlangen die Vertragspartei und den notariellen Kaufvertragsabschrift und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden bekannt zu geben. Vertragswidriges Verhalten unseres Auftragsgebers berechtigt uns zum Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemisst sich nach der Entschädigung von vereidigten Gerichtssachverständigen.

§ 18 Geldwäsche
Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Ihre Immobilienmaklerin Cäcilia Page GmbH nach § 2 Abs. 1 Nr. 14 und § 10 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, bei der Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir nach § 11 GwG die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten (wenn Sie als natürliche Person handeln) – beispielsweise mittels einer Kopie. Bei einer juristischen Person benötigen wir eine Kopie des Handelsregisterauszugs, aus welchem der wirtschaftlich Berechtigte hervorgeht. Das Geldwäschegesetz sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.

§ 19 Abweichungen und Änderungen
Abweichungen von unseren „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ sind nur mit unserer schriftlichen Bestätigung wirksam. Sollten Teile unserer Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle eventuell unwirksamer Bestimmungen treten sinngemäß die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen.

§ 20 Gerichtsstand
Sind Makler und Kunde Vollkaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, so ist als Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis herrührenden Verpflichtungen und Ansprüche als Gerichtsstand der Firmensitz des Maklers vereinbart.
Es gilt das deutsche Recht. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Fürth

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Erlangen