Testament – richtig gemacht !
Damit die Lieben das erhalten, was sie verdienen: Früh den Nachlass regeln !
Das private Testament darf nur handschriftlich vorliegen, Computer-verfasst ist es ungültig.
An Ort und Datum denken – es zählt der zuletzt verfasste Wille.
Das Öffentliche Testament muss bei einem Notar verfasst werden.
Dieser berät Sie, beurkundet Ihr Testament und gibt es dann in amtliche Verwahrung.
Einen Notar in Ihrer Nähe finden Sie unter www.deutsche-notarauskunft.de
Das Not-Testament kann in einer lebensbedrohlichen Situation gemacht werden.
Dafür brauchen Sie drei Zeugen, die in Ihrem Testament nicht berücksichtigt sein dürfen.
Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge.
www.finanztip.de/recht/erbrecht/start-kassing01.htm
Erbvertrag statt Testament
Sinnvoll für unverheiratete Paare.
www.erbrecht-ratgeber.de