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Tipps für die richtige Bauabnahme

Vor dem Einzug ins neu gebaute Eigenheim steht die Bauabnahme – und die kann sich für Häuslebauer als schier unüberwindbare Hürde entpuppen, wenn falsch damit umgegangen wird. Der Verbraucherschutzverein Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) hat deshalb einen neuen, kostenlosen Ratgeber herausgebracht, der neben praktischen Tipps auch juristische Hinweise enthält.

Darin empfiehlt der BSB beispielsweise, dass der Ablauf der Abnahme schon im Bauvertrag verbindlich geregelt sein sollte. So kann verhindert werden, dass Unternehmen durch Klauseln die Abnahme vorverlegen, zu ihren Gunsten vereinfachen etc. Aufgrund des hohen rechtlichen Risikos rät der Verbraucherschutzverein außerdem zu einer vorherigen Vertragsprüfung und der Vereinbarung einer förmlichen Abnahme mit Objektbesichtigung sowie einer schriftlichen Abnahmeerklärung.

Wer schon während des Baus eine baubegleitende, regelmäßige Qualitätskontrolle vornimmt, trägt dazu bei, Mängel zu vermeiden, die bei einer Schlussabnahme vielleicht schon überbaut wurden und nicht mehr erkennbar sind. Noch mehr Sicherheit bringt ein bei der Abnahme hinzugezogener Sachverständiger, der auch dabei hilft, alle festgestellten Mängel mit Fristen zur Behebung ordentlich im Abnahmeprotokoll festzuhalten.

Mit der erfolgreichen Bauabnahme startet die fünfjährige Gewährleistungsfrist und der Unternehmer darf seine Schlussrechnung stellen. Das Risiko der Zerstörung oder Beschädigung trägt jetzt allein der Bauherr und er ist in der Pflicht, bei Mängeln, die nach der Abnahme auftreten, nachzuweisen, dass für sie der Bauunternehmer verantwortlich ist. Bis zur Abnahme liegt die Nachweispflicht beim Unternehmer.

Das Ratgeberblatt „Achtung Bauabnahme“ steht auf der Homepage des BSB kostenlos zum Downloadbereit.