Eigentümer in der Pflicht: Rauchmelder müssen bis 2017 installiert sein
Als letztes Bundesland hat Berlin aktuell die Rauchmelderpflicht für Wohngebäude bis zum 1. Januar 2017 eingeführt. Zum einen sind Neubauten und Haussanierungsprojekte betroffen, aber auch Bestandsgebäude, die nachgerüstet werden müssen.
Hausbesitzer müssen demnach sowohl die Betriebsbetriebsbereitschaft der Geräte sicherstellen, zum anderen die korrekte Verteilung gewährleisten: Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege genutzt werden, müssen mit Rauchmeldern ausgestattet sein. Eine Alarm- und Sichtprüfung muss darüber hinaus einmal pro Jahr durchgeführt werden.
Die Kosten für eine Neuanschaffung übernimmt der Vermieter bzw. Hauseigentümer. Diese können jedoch im Rahmen von Modernisierungsmaßnahmen zu 11 Prozent umgelegt werden.